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Feuerwerke zum selber Abbrennen
Wir stellen nach Ihren Wünschen und Ihrem Budget Komplettfeuerwerke der Klasse II zum selber Abbrennen zusammen. Da diese Feuerwerkskörper nur an den gesetzlich vorgeschriebenen Tagen (28.12./29.12 - 31.12.) verkauft werden dürfen und nur an Silvester abgebrannt werden dürfen, müssen Sie uns zur Bestellung der Komplettfeuerwerke eine Ausnahmegenehmigung vorlegen, welche Sie HIER ausdrucken können. Diese Ausnahmegenehmigung wird von Ihrem zuständigen Ordnungsamt (Gemeinde oder Stadtverwaltung) genehmigt und sollten sich hierbei Fragen oder Probleme ergeben, werden wir von unserer Seite aus versuchen, unser Möglichstes zu tun. Zu jedem dieser Feuerwerke erhalten Sie einen Aufstell- und Abbrennplan, welcher Ihnen die Arbeit vor Ort erleichtert und Sie in einfachen, vorgegebenen Schritten zu einem guten Ergebnis Ihres Feuerwerkes führt. Natürlich können wir das Feuerwerk auch für Sie vor Ort abbrennen (diese Kosten bitte erfragen). Dies ist bis zu einem Umkreis von 50 Kilometern um 91710 Gunzenhausen möglich. Für weiter entfernte Orte fallen Fahrtkosten in Höhe von 0,25 € pro gefahrenem Kilometer und evtl. Übernachtungskosten und Spesen an. Setzen Sie sich mit uns per Mail oder telefonisch in Verbindung, wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. |
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