Feuerwerksklassen

 
  1. Feuerwerkskörper Klasse I
  2. Feuerwerkskörper Klasse II
  3. Feuerwerkskörper Klasse III
  4. Feuerwerkskörper Klasse IV
  5. Pyrotechnische Artikel Klasse T1

 

Feuerwerkskörper Klasse I

Diese Artikel werden auch Jugendfeuerwerk genannt. Feuerwerkskörper der Klasse 1 dürfen während des ganzen Jahres frei verkauft und verwendet werden. Bei diesen Feuerwerkskörpern ist keine Altersbeschränkung vom Gesetzgeber vorgegeben, jedoch hat sich immer mehr eine Altersempfehlung für Personen ab 12 Jahren durchgesetzt.

                                                           

Feuerwerkskörper Klasse II

Diese Artikel dürfen nur während der gesetzlich vorgegebenen Zeit vom 28./29.12 bis 31.12. an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur an den Tagen 31.12. und 01.01. abgebrannt werden, jedoch sind an Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung auch zeitliche Vorgaben gebunden. Diese dürfen nur ab 18.00 Uhr am 31.12. und bis 01.00 Uhr am 01.01. abgebrannt werden.

                                                           

Feuerwerkskörper Klasse III

Hierbei handelt es sich um Großfeuerwerkskörper, welche früher unter der Kategorie "Gartenfeuerwerk" angeboten wurden. Diese Klasse hat sich aber mit der Zeit aufgelöst und es gibt so gut wie keine Händler mehr, welche diese Feuerwerkskörper vertreiben. Diese Feuerwerkskörper waren nicht für den "freien" Verkauf zu den Verkaufstagen bzgl. Silvester gedacht, sondern durften nur an Personen mit der Berechtigung zum Erwerb von Großfeuerwerksartikeln abgegeben werden. 

                                                           

Feuerwerkskörper Klasse IV und T2

Hierbei handelt es sich um Großfeuerwerkskörper, welche nur von Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder eines Befähigungsscheines nach §20 oder §27 des Sprengstoffgesetz erworben, weiter verkauft oder abgebrannt werden dürfen. Diese Artikel sind im "normalen" Silvesterhandel und -verkauf nicht erhältlich. Weitere Beschreibungen finden Sie HIER.

                                                           

Pyrotechnische Artikel Klasse T1

Die Artikel der Klasse T1 dürfen während des ganzen Jahres von Personen über 18 Jahren erworben, jedoch nur im gewerblichen oder technischen Bereich entsprechend den Gebrauchsanweisungen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!

                                                           

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                                                                  Stand: 23. April 2011